Entsprach unsere Dienstleistung nicht Ihren Erwartungen?
Unsere Mitarbeiter setzen alles daran, Ihnen so gut wie möglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Erfüllen wir trotz unserer Anstrengungen nicht Ihre Erwartungen, so können Sie auf folgende Weise eine Beschwerde einreichen.
Unsere interne Beschwerderegelung
Sind Sie unzufrieden mit der Qualität unserer Dienstleistung oder möchten Sie eine Honorarabrechnung beanstanden, so wenden Sie sich bitte – vorzugsweise schriftlich – an uns, und zwar an Mr. Hans Mathijsen, Postbus 77773, 1070 LJ Amsterdam, Niederlande, Telefon +31-20-833 0 833, Fax +31-20-833 0 834. Wenn Ihre Unzufriedenheit Mr. Mathijsen selbst betrifft, wenden Sie sich bitte an Mr. Hans Walhain.
So schnell wie möglich werden wir dann versuchen, eine Lösung für das Problem zu finden. Das Ergebnis werden wir Ihnen unter allen Umständen auch schriftlich mitteilen.
Die interne Beschwerdeordnung liegt für Sie in unseren Büros zur Einsichtnahme aus. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Exemplar zur Verfügung.
Sollten Sie bedauerlicherweise der Auffassung sein, dass das Problem nicht auf befriedigende Weise gelöst wurde, so können Sie Ihre Beschwerde der Geschillencommissie Advocatuur (der niederländischen Schiedsstelle für Rechtsanwälte) vorlegen. Dies ist allerdings erst möglich, nachdem Sie uns schriftlich Ihre Beschwerde vorgelegt haben oder nachdem wir innerhalb einer Periode von 4 Wochen nach Einreichung Ihrer Beschwerde nicht schriftlich darauf reagiert haben.
Die Schiedsstelle
Sind Sie unzufrieden von Willems Advocaten & Rechtsanwälten, so können Sie sich diesbezüglich unter den genannten Bedingungen auch an die niederländische Schiedsstelle für Rechtsanwälte ( Geschillencommissie Advocatuur) wenden, eine von der niederländischen Rechtsanwaltskammer ins Leben gerufene Institution. Deren Beschwerdeordnung ist am 1. Juni 1999 in Kraft getreten. Zuständige Behörden für diese Regelung sind die Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken und für Beroep en Bedrijf (Stiftung Schiedsstellen für Verbraucher, Gewerbetreibende und Unternehmen).
Die Vorlage Ihrer Beschwerde bei dieser Schiedsstelle ist bis zu zwölf Monaten nach Eingang unserer schriftlichen Reaktion auf Ihre Beschwerde möglich. Die Anschrift der Schiedsstelle für Rechtsanwälte lautet: Geschillencommissie Advocatuur, Surinamestraat 24, 2585 GJ Den Haag, Niederlande (Telefon des Sekretariats: +31 (0) 70 310 53 10). Auch können Sie dort ein Exemplar deren Regelung anfordern.
Die Schiedsstelle urteilt in einem Schiedsverfahren über den ihr vorgelegten Fall. In der Regelung ist für bestimmte Fälle auch ein verbindlicher Beschluss vorgesehen. Letzteres gilt ausschließlich für Privatpersonen, wenn sie einen solchen Beschluss bevorzugen. Die Schiedsstelle ist zuständig für Beschwerden über die Qualität der Dienstleistung des Rechtsanwalts und über die Höhe der Abrechnung. Auch können Sie der Schiedsstelle eventuell von Ihnen geltend gemachte Schadenersatzansprüche vorlegen, vorausgesetzt, dass der Betrag des Schadenersatzanspruches nicht über eine Summe von € 9.000, – hinausgeht. Selbstverständlich können Sie der Schiedsstelle auch höhere Schadenersatzansprüche vorlegen, allerdings unter der Voraussetzung, dass Sie ausdrücklich auf den über € 9000 hinausgehenden Betrag verzichten.
Unsere Anwaltsfirma ist ihrerseits berechtigt, der Schiedsstelle Beschwerden über unbeglichene Rechnungen zur Beitreibung vorzulegen. Die Schiedsstelle (1) behandelt die Beschwerde gemäß der entsprechenden Schiedsordnung ( Reglement Geschillencommissie Advocatuur ). Diese Ordnung tritt zum Zeitpunkt der Vorlage der Beschwerde bei der Schiedsstelle in Kraft. Anfechtung des Schiedsspruchs der Schiedsstelle ist nicht möglich.
01-11-2002
(1) Die gesetzlich geregelte Aufsicht und das Disziplinarrecht gewährleisten ein korrekt professionelles Handeln von Rechtsanwälten. Wesentlich für die Schiedsordnung ist, dass damit versucht wird, Konflikte über die Qualität der erbrachten Dienstleistung oder über die Abrechnung zu schlichten; sie berührt nicht die gesetzlichen Garantien.