{"id":647,"date":"2017-11-27T13:43:30","date_gmt":"2017-11-27T13:43:30","guid":{"rendered":"https:\/\/willems-schmidt.eu\/allgemeine-geschaftsbedingungen-disclaimer\/"},"modified":"2023-05-09T19:40:00","modified_gmt":"2023-05-09T19:40:00","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen-disclaimer","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/willems-schmidt.eu\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen-disclaimer\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#038; Disclaimer"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der WILLEMS SCHMIDT Advocaten Amsterdam, mit Sitz in Amsterdam am 7 April 2017 bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gerichts Amsterdam unter Nummer 25\/2017 hinterlegt<\/p>\n<p>1.1 WILLEMS Advocaten Amsterdam N.V. (\u201eWILLEMS\u201c) ist eine Aktiengesellschaft, gegr\u00fcndet nach niederl\u00e4ndischem Recht, mit dem Zweck das Aus\u00fcben der Anwaltschaft. Auf Antrag wird eine Liste der Personen die (direkt oder indirekt) Aktien an WILLEMS haben (\u201eAktion\u00e4re\u201c) zugeschickt.<\/p>\n<p>1.2 Alle Auftr\u00e4ge werden von WILLEMS SCHMIDT ausschlie\u00dflich akzeptiert und erf\u00fcllt mit der ausdr\u00fccklichen Anwendbarkeit dieser Bedingungen, auch falls es die ausdr\u00fcckliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person erf\u00fcllt wird. Die Wirkung der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs wird hiermit ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>1.3 Die Klauseln dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nicht nur zwecks WILLEMS SCHMIDT erstellt worden, aber auch zwecks aller Aktion\u00e4re beziehungsweise aller anderen Personen, die f\u00fcr WILLEMS SCHMIDT t\u00e4tig sind, beziehungsweise aller Personen, die bei der Erf\u00fcllung von WILLEMS SCHMIDT von irgend welchem Auftrag, hinzugezogen worden sind, beziehungsweise aller Personen f\u00fcr dessen Handeln oder Unterlassen WILLEMS haftbar sein k\u00f6nnte. Die mit WILLEMS SCHMIDT verbundenen Anw\u00e4lte \u00fcben ihre T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df der Verhaltensregeln aus, die von der Niederl\u00e4ndischen Rechtsanwaltskammer erlassen wurden oder werden, auf welche Regeln WILLEMS SCHMIDT sich auch berufen k\u00f6nnte 1.4 Abweichungen dieser Bedingungen k\u00f6nnen nur schriftlich gemacht werden.<\/p>\n<p>2 Grunds\u00e4tzlich werden keine Veranschlagungen oder Sch\u00e4tzungen gemacht zur Andeutung der m\u00f6glicherweise in einem bestimmten Fall aufzuwendenden Zeit oder aber der eventuellen H\u00f6he des mit der Behandlung eines bestimmten Falls erforderten Honorars oder Drittkosten, als ausschlie\u00dflich um damit dem Mandanten ein freibleibendes Indiz zu geben, erforderlich um eine Abw\u00e4gung der im vorkommenden Fall betreffenden Interessen zu machen.<\/p>\n<p>3.1 Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, und dabei bleibt das was in Artikel 3.3 bestimmt wurde unber\u00fchrt, wird ein Honorar auf Grund der an einem Fall beziehungsweise an einer Akte aufgewandten Stunden mal eines Stundensatzes in Rechnung gestellt. Die Tarife der Anw\u00e4lte variieren abh\u00e4ngig von ihrer Erfahrung und Fachkenntnisse. Eine Liste mit den im Augenblick von WILLEMS SCHMIDT hantierten Tarifen ist auf Antrag verf\u00fcgbar. Die Tarife k\u00f6nnen turnusm\u00e4\u00dfig in Folge von Preisinflation oder daran gleichgesetzten besonderen Umst\u00e4nden angepasst werden. Es bleibt dem sachbearbeitenden Anwalt unbenommen, B\u00fcrokollegen an einer Akte arbeiten zu lassen. \u00dcber die angewandte Zeit, die ein B\u00fcrokollege einer Akte gewidmet hat, schuldet der Mandant den Stundensatz dieses B\u00fcrokollegen.<\/p>\n<p>3.2 Die geltenden Stundentarife k\u00f6nnen an besonderen Umst\u00e4nden des Falles angepasst werden, worunter das finanzielle Interesse, die anzuwendende Fachkenntnis und die notwendige Eile.<\/p>\n<p>3.3 Die Rechnung besteht aus dem Honorar, zuz\u00fcglich 6% (in Worten: sechs Prozent) Kanzleikosten (f\u00fcr Telefon, Telefax, Papier, Fotokopien und Porto), die besteuerten Auslagen (worunter Gerichtsvollzieherkosten), die Umsatzsteuer \u00fcber Honorar, Kanzleikosten und besteuerte Auslagen, und die nicht-besteuerten Auslagen (worunter Gerichtsgeb\u00fchren).<\/p>\n<p>4 Geldmittel von anderen, die f\u00fcr den Mandanten bestimmt sind, werden auf das Konto der Stichting Beheer Derdengelden Willems Amsterdam (Anderkonto) eingezahlt. Wegen der sofortigen Verf\u00fcgbarkeit werden f\u00fcr die Dauer der bei der Stiftung f\u00fcr den Mandanten beruhenden Geldmittel keine Zinsen bezahlt. Es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich anders vereinbart oder die Art der Einlage ist damit ausdr\u00fccklich im Widerspruch, dann kann und darf, jederzeit, durch eine einzige Mitteilung an den Mandanten von einem eventuellen positiven Kontostand des Mandanten bei der genannten Stiftung Aufrechnung von den f\u00e4lligen Rechnungen von WILLEMS stattfinden.<\/p>\n<p>5.1 Zahlung der Rechnungen muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Verschicken dieser Rechnungen stattfinden. Zahlung der Rechnung, oder das l\u00e4nger als drei\u00dfig (30) Tage unbestritten lassen dieser Rechnung, geht von Annahme der damit korrespondierenden T\u00e4tigkeiten aus.<\/p>\n<p>5.2 Es steht WILLEMS SCHMIDT frei, zu jedem Stand dem Mandanten einen Vorschuss in Rechnung zu stellen oder aber um B\u00fcrgschaft f\u00fcr das Zahlen der noch vorhersehbaren Rechnungen zu bitten, es sei wegen Honorar es sei wegen Auslagen. Falls von WILLEMS SCHMIDT bez\u00fcglich des Mandanten den Gerichten Gerichtsgeb\u00fchren im voraus bezahlt werden, sind diese sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>5.3 Vorbehaltlich Gegenbeweis ist die Stunden\u00fcbersicht ein Beweis von der an diesem Fall gewidmeten Zeit.<\/p>\n<p>5.4 WILLEMS SCHMIDT ist berechtigt ab dem \u00a0Datum, dass der Mandant in Verzug ist, Zinsen von 1% (in Worten: ein Prozent) pro Monat oder Teil eines Monats in Rechnung zu stellen. Obendrein ist WILLEMS SCHMIDT berechtigt, die au\u00dfergerichtlichen Kosten und Zeit, die mit dem nicht oder nicht rechtzeitig Zahlen verbunden sind, dem Mandanten \u00fcber den Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen. Die au\u00dfergerichtlichen Kosten werden konform des Gesetzes und der Regeln der Niederl\u00e4ndischen Rechtsanwaltskammer in Rechnung gestellt.5.5 Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen (Vorschussrechnungen mit einbegriffen) ist WILLEMS SCHMIDT berechtigt, ihre T\u00e4tigkeiten auszusetzen bis tats\u00e4chlich vollst\u00e4ndige Zahlung der Rechnungen stattgefunden hat.<\/p>\n<p>6 Soweit bei der Erf\u00fcllung der Auftr\u00e4ge nicht zu WILLEMS SCHMIDT geh\u00f6rende Drittpersonen beauftragt werden, wird (au\u00dfer bei Hilfe eines Gerichtsvollziehers) wo m\u00f6glich und angemessen vorher mit dem Mandanten R\u00fccksprache gehalten werden. Jede Haftung f\u00fcr Vers\u00e4umnis dieser Drittpersonen ist ausgeschlossen. WILLEMS SCHMIDT ist vom Mandanten erm\u00e4chtigt, eventuelle Haftungsbeschr\u00e4nkungen von Drittpersonen aus Namen des Mandanten zu akzeptieren. WILLEMS SCHMIDT beh\u00e4lt sich das Recht vor und der Mandant ist damit einverstanden, dass die Kommunikation mit Mandanten und Drittpersonen \u00a0auch durch Anwendung von Kommunikationsmitteln wie zum Beispiel Internet, E-Mail, Handy und anderen modernen \u00a0Kommunikationsmitteln gef\u00fchrt wird; f\u00fcr Eingriff darauf von Drittpersonen kann WILLEMS SCHMIDT nicht haftbar gemacht werden. Falls Drittpersonen von WILLEMS SCHMIDT eingesetzt worden sind, erm\u00e4chtigt der Mandant WILLEMS SCHMIDT dazu, die Informationen mit den betreffenden \u00a0Drittpersonen zu teilen, die WILLEMS SCHMIDT f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrags passend und notwendig erachtet.<\/p>\n<p>7.1 Jede Haftung ist beschr\u00e4nkt auf den Betrag, der im Rahmen von der von WILLEMS SCHMIDT abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung, wie von der Niederl\u00e4ndischen Rechtsanwaltskammer vorgeschrieben, in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuz\u00fcglich mit der f\u00fcr diese Versicherung geltenden Selbstbeteiligung. Im Falle des Vorsatzes oder der bewussten Fahrl\u00e4ssigkeit des sachverst\u00e4ndigen Anwalts gilt diese Beschr\u00e4nkung nicht. Auf Bitte kann Einsicht in die Versicherungsbedingungen bekommen werden. Falls und soweit aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, keine Auszahlung Kraft der gemeinten Versicherung stattfinden sollte, ist jede Haftung beschr\u00e4nkt auf einen betrag von \u20ac 22.689,00 (in Worten: Zweiundzwanzigtausendsechshundertneunundachtzig Euro), oder, falls das in Rechnung gestellte Honorar h\u00f6her ist, bis zu einem Betrag gleich dem Honorar mit einem Maximum von \u20ac 113.445,00 (in Worten: Hundertdreizehntausendvierhundertf\u00fcnfundvierzig Euro). Das Haftungslimit lehnt sich unter anderem an an die von WILLEMS SCHMIDT hantierten Tarife; falls vom Mandanten abweichende \u2013 h\u00f6here H\u00f6chstbetr\u00e4ge erw\u00fcnscht werden, muss dazu vorher separat n\u00e4here schriftliche Vereinbarung erreicht werden.<\/p>\n<p>7.2 Beschr\u00e4nkungen der Haftung zu Gunsten von WILLEMS SCHMIDT sind auch zu Gunsten al der Personen, die Kraft eines Arbeitsvertrags oder ohne Arbeitsvertrag f\u00fcr WILLEMS SCHMIDT t\u00e4tig sind oder waren.<\/p>\n<p>7.3 WILLEMS SCHMIDT haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den in Folge der Verwendung von (elektronischen) Kommunikationsmitteln, einbegriffen Sch\u00e4den in Folge der nicht-Lieferung oder Verz\u00f6gerung bei der Lieferung von elektronischen Nachrichten, Abfangen oder Manipulation von elektronischen Nachrichten durch Drittpersonen oder durch Software oder Ger\u00e4te die f\u00fcr die elektronische Kommunikation und \u00dcbertragung von Viren und anderer b\u00f6sartiger Software benutzt werden. Weiter kann WILLEMS die Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikationsmittel nicht garantieren.<\/p>\n<p>8.1 Die Kanzleibeschwerderegelung ist auf jede Auftragsvereinbarung zwischen WILLEMS SCHMIDT und dem Auftraggeber und\/oder dem Mandanten anwendbar. WILLEMS SCHMIDT und die an ihr verbundenen Anw\u00e4lte k\u00fcmmern sich um die Beschwerdebearbeitung konform der Kanzleibeschwerderegelung, die in diesem Artikel genannt ist. Die Kanzleibeschwerderegelung ist auch f\u00fcr alle T\u00e4tigkeiten, die gemacht wurden von den unter der Verantwortung des sachverst\u00e4ndigen Anwalts t\u00e4tigen Personen, anwendbar. Die interne Kanzleibeschwerderegelung, die die interne Beschwerdeprozedur beschreibt, liegt zur Einsicht aus in der Kanzlei von WILLEMS SCHMIDT und wird auf ersten Antrag<br \/>\nverschickt.<\/p>\n<p>8.2 WILLEMS SCHMIDT ist beteiligt an der niederl\u00e4ndischen Beschwerde- und Schlichtungsregelung f\u00fcr die Anwaltschaft. Die Anwendbarkeit der niederl\u00e4ndischen Beschwerde- und Schlichtungsregelung f\u00fcr die Anwaltschaft kommt durch das Zuschicken der Auftragsbest\u00e4tigung zu Stande. Falls WILLEMS SCHMIDT intern nicht im Stande ist, eventuelle Beschwerden von Mandanten bez\u00fcglich der Dienstleistung zu l\u00f6sen, dann kann der Auftraggeber und\/oder der Mandant seine Beschwerden der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, entsprechend der Verfahrensordnung f\u00fcr den Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft, unterbreiten, diese liegt auch in der Kanzlei von WILLEMS SCHMIDT zur Einsicht aus und wird auf ersten Antrag verschickt.<\/p>\n<p>8.3 Differenzen, worunter Rechnungsdifferenzen und Inkassodifferenzen, k\u00f6nnen von WILLEMS SCHMIDT der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft entsprechend der Verfahrensordnung f\u00fcr den Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft unterbreitet werden. Alle Differenzen werden in dem Fall durch Schlichtung beigelegt, au\u00dfer in den F\u00e4llen in denen Artikel 2 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 der Verfahrensordnung f\u00fcr den Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft Beilegung mittels Schiedsgutachten zwingend vorschreibt.8.4 F\u00fcr alle Auftr\u00e4ge ist das niederl\u00e4ndische Recht anwendbar. Differenzen werden ausschlie\u00dflich vom Gericht in Amsterdam beigelegt, es sei denn, die niederl\u00e4ndische Beschwerde- und Schlichtungsregelung f\u00fcr die Anwaltschaft ist anwendbar.<\/p>\n<p>9 Es ist dem Auftraggeber und\/oder dem Mandanten ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht erlaubt von oder aus Namen von WILLEMS SCHMIDT produzierte Empfehlungen, Vertr\u00e4ge oder andere Erzeugnisse des Geistes mit oder ohne Einbeziehung von Drittpersonen zu vervielf\u00e4ltigen, zu ver\u00f6ffentlichen und\/oder zu Betreiben.<\/p>\n<p>10.1 Die Personendaten von Mandanten werden in einer Datei aufgenommen. Diese Daten werden nur f\u00fcr die Erf\u00fcllung der mit dem Mandanten geschlossenen Vertr\u00e4ge benutzt werden. Die Verarbeitung der Personendaten durch WILLEMS SCHMIDT ist f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Vereinbarung, wobei der Mandant Partei ist, notwendig und liegt damit in Artikel 8 bei b des niederl\u00e4ndischen Gesetzes \u00fcber den Schutz pers\u00f6nlicher Daten. Nur die Daten die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des mit dem Auftraggeber und\/oder Mandanten geschlossenen Vertrags notwendig sind, werden verarbeitet und\/oder an Drittpersonen erteilt. Die Verarbeitung und Erteilung dieser Daten ist ohne Mitteilung an die niederl\u00e4ndische Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr personenbezogene Daten mit Artikel 15 Freistellungserlass des niederl\u00e4ndischen Gesetzes \u00fcber den Schutz pers\u00f6nlicher Daten in Verbindung mit Artikel 27 des niederl\u00e4ndischen Gesetzes \u00fcber den Schutz pers\u00f6nlicher Daten genehmigt. Auf erste Bitte werden die von WILLEMS SCHMIDT registrierten Daten dem betreffenden Mandanten erteilt, korrigiert oder gel\u00f6scht. Im Streitfall kann der Mandant sich an die Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr personenbezogene Daten in Den Haag wenden.<\/p>\n<p>10.2 Nach Abschluss der T\u00e4tigkeiten schickt WILLEMS SCHMIDT dem Mandanten alle Originalunterlagen (zum Beispiel Urteile und Prozessakten) und wird die Akte geschlossen. WILLEMS SCHMIDT beh\u00e4lt sich das Recht vor, nur Kopien zu bewahren. Dem Mandanten wird geraten, die Originalunterlagen mindestens sieben (7) Jahre zu bewahren.<\/p>\n<p>11. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind in der niederl\u00e4ndischen Sprache und in verschiedenen anderen Sprachen erh\u00e4ltlich. Der niederl\u00e4ndische Text ist im Falle einer Differenz von Inhalt oder Zweck verbindlich.<b><br \/>\n<\/b><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der WILLEMS SCHMIDT Advocaten Amsterdam, mit Sitz in Amsterdam am 7 April 2017 bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Gerichts Amsterdam unter Nummer 25\/2017 hinterlegt 1.1 WILLEMS Advocaten Amsterdam N.V. (\u201eWILLEMS\u201c) ist eine Aktiengesellschaft, gegr\u00fcndet nach niederl\u00e4ndischem Recht, mit dem Zweck das Aus\u00fcben der Anwaltschaft. 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