Allgemeine Geschäftsbedingungen & Disclaimer

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WILLEMS SCHMIDT Advocaten Amsterdam, mit Sitz in Amsterdam am 7 April 2017 bei der Geschäftsstelle des Gerichts Amsterdam unter Nummer 25/2017 hinterlegt

1.1 WILLEMS Advocaten Amsterdam N.V. („WILLEMS“) ist eine Aktiengesellschaft, gegründet nach niederländischem Recht, mit dem Zweck das Ausüben der Anwaltschaft. Auf Antrag wird eine Liste der Personen die (direkt oder indirekt) Aktien an WILLEMS haben („Aktionäre“) zugeschickt.

1.2 Alle Aufträge werden von WILLEMS SCHMIDT ausschließlich akzeptiert und erfüllt mit der ausdrücklichen Anwendbarkeit dieser Bedingungen, auch falls es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person erfüllt wird. Die Wirkung der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Die Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht nur zwecks WILLEMS SCHMIDT erstellt worden, aber auch zwecks aller Aktionäre beziehungsweise aller anderen Personen, die für WILLEMS SCHMIDT tätig sind, beziehungsweise aller Personen, die bei der Erfüllung von WILLEMS SCHMIDT von irgend welchem Auftrag, hinzugezogen worden sind, beziehungsweise aller Personen für dessen Handeln oder Unterlassen WILLEMS haftbar sein könnte. Die mit WILLEMS SCHMIDT verbundenen Anwälte üben ihre Tätigkeiten gemäß der Verhaltensregeln aus, die von der Niederländischen Rechtsanwaltskammer erlassen wurden oder werden, auf welche Regeln WILLEMS SCHMIDT sich auch berufen könnte 1.4 Abweichungen dieser Bedingungen können nur schriftlich gemacht werden.

2 Grundsätzlich werden keine Veranschlagungen oder Schätzungen gemacht zur Andeutung der möglicherweise in einem bestimmten Fall aufzuwendenden Zeit oder aber der eventuellen Höhe des mit der Behandlung eines bestimmten Falls erforderten Honorars oder Drittkosten, als ausschließlich um damit dem Mandanten ein freibleibendes Indiz zu geben, erforderlich um eine Abwägung der im vorkommenden Fall betreffenden Interessen zu machen.

3.1 Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, und dabei bleibt das was in Artikel 3.3 bestimmt wurde unberührt, wird ein Honorar auf Grund der an einem Fall beziehungsweise an einer Akte aufgewandten Stunden mal eines Stundensatzes in Rechnung gestellt. Die Tarife der Anwälte variieren abhängig von ihrer Erfahrung und Fachkenntnisse. Eine Liste mit den im Augenblick von WILLEMS SCHMIDT hantierten Tarifen ist auf Antrag verfügbar. Die Tarife können turnusmäßig in Folge von Preisinflation oder daran gleichgesetzten besonderen Umständen angepasst werden. Es bleibt dem sachbearbeitenden Anwalt unbenommen, Bürokollegen an einer Akte arbeiten zu lassen. Über die angewandte Zeit, die ein Bürokollege einer Akte gewidmet hat, schuldet der Mandant den Stundensatz dieses Bürokollegen.

3.2 Die geltenden Stundentarife können an besonderen Umständen des Falles angepasst werden, worunter das finanzielle Interesse, die anzuwendende Fachkenntnis und die notwendige Eile.

3.3 Die Rechnung besteht aus dem Honorar, zuzüglich 6% (in Worten: sechs Prozent) Kanzleikosten (für Telefon, Telefax, Papier, Fotokopien und Porto), die besteuerten Auslagen (worunter Gerichtsvollzieherkosten), die Umsatzsteuer über Honorar, Kanzleikosten und besteuerte Auslagen, und die nicht-besteuerten Auslagen (worunter Gerichtsgebühren).

4 Geldmittel von anderen, die für den Mandanten bestimmt sind, werden auf das Konto der Stichting Beheer Derdengelden Willems Amsterdam (Anderkonto) eingezahlt. Wegen der sofortigen Verfügbarkeit werden für die Dauer der bei der Stiftung für den Mandanten beruhenden Geldmittel keine Zinsen bezahlt. Es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart oder die Art der Einlage ist damit ausdrücklich im Widerspruch, dann kann und darf, jederzeit, durch eine einzige Mitteilung an den Mandanten von einem eventuellen positiven Kontostand des Mandanten bei der genannten Stiftung Aufrechnung von den fälligen Rechnungen von WILLEMS stattfinden.

5.1 Zahlung der Rechnungen muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Verschicken dieser Rechnungen stattfinden. Zahlung der Rechnung, oder das länger als dreißig (30) Tage unbestritten lassen dieser Rechnung, geht von Annahme der damit korrespondierenden Tätigkeiten aus.

5.2 Es steht WILLEMS SCHMIDT frei, zu jedem Stand dem Mandanten einen Vorschuss in Rechnung zu stellen oder aber um Bürgschaft für das Zahlen der noch vorhersehbaren Rechnungen zu bitten, es sei wegen Honorar es sei wegen Auslagen. Falls von WILLEMS SCHMIDT bezüglich des Mandanten den Gerichten Gerichtsgebühren im voraus bezahlt werden, sind diese sofort fällig.

5.3 Vorbehaltlich Gegenbeweis ist die Stundenübersicht ein Beweis von der an diesem Fall gewidmeten Zeit.

5.4 WILLEMS SCHMIDT ist berechtigt ab dem  Datum, dass der Mandant in Verzug ist, Zinsen von 1% (in Worten: ein Prozent) pro Monat oder Teil eines Monats in Rechnung zu stellen. Obendrein ist WILLEMS SCHMIDT berechtigt, die außergerichtlichen Kosten und Zeit, die mit dem nicht oder nicht rechtzeitig Zahlen verbunden sind, dem Mandanten über den Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen. Die außergerichtlichen Kosten werden konform des Gesetzes und der Regeln der Niederländischen Rechtsanwaltskammer in Rechnung gestellt.5.5 Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen (Vorschussrechnungen mit einbegriffen) ist WILLEMS SCHMIDT berechtigt, ihre Tätigkeiten auszusetzen bis tatsächlich vollständige Zahlung der Rechnungen stattgefunden hat.

6 Soweit bei der Erfüllung der Aufträge nicht zu WILLEMS SCHMIDT gehörende Drittpersonen beauftragt werden, wird (außer bei Hilfe eines Gerichtsvollziehers) wo möglich und angemessen vorher mit dem Mandanten Rücksprache gehalten werden. Jede Haftung für Versäumnis dieser Drittpersonen ist ausgeschlossen. WILLEMS SCHMIDT ist vom Mandanten ermächtigt, eventuelle Haftungsbeschränkungen von Drittpersonen aus Namen des Mandanten zu akzeptieren. WILLEMS SCHMIDT behält sich das Recht vor und der Mandant ist damit einverstanden, dass die Kommunikation mit Mandanten und Drittpersonen  auch durch Anwendung von Kommunikationsmitteln wie zum Beispiel Internet, E-Mail, Handy und anderen modernen  Kommunikationsmitteln geführt wird; für Eingriff darauf von Drittpersonen kann WILLEMS SCHMIDT nicht haftbar gemacht werden. Falls Drittpersonen von WILLEMS SCHMIDT eingesetzt worden sind, ermächtigt der Mandant WILLEMS SCHMIDT dazu, die Informationen mit den betreffenden  Drittpersonen zu teilen, die WILLEMS SCHMIDT für die Erfüllung des Auftrags passend und notwendig erachtet.

7.1 Jede Haftung ist beschränkt auf den Betrag, der im Rahmen von der von WILLEMS SCHMIDT abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung, wie von der Niederländischen Rechtsanwaltskammer vorgeschrieben, in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich mit der für diese Versicherung geltenden Selbstbeteiligung. Im Falle des Vorsatzes oder der bewussten Fahrlässigkeit des sachverständigen Anwalts gilt diese Beschränkung nicht. Auf Bitte kann Einsicht in die Versicherungsbedingungen bekommen werden. Falls und soweit aus welchen Gründen auch immer, keine Auszahlung Kraft der gemeinten Versicherung stattfinden sollte, ist jede Haftung beschränkt auf einen betrag von € 22.689,00 (in Worten: Zweiundzwanzigtausendsechshundertneunundachtzig Euro), oder, falls das in Rechnung gestellte Honorar höher ist, bis zu einem Betrag gleich dem Honorar mit einem Maximum von € 113.445,00 (in Worten: Hundertdreizehntausendvierhundertfünfundvierzig Euro). Das Haftungslimit lehnt sich unter anderem an an die von WILLEMS SCHMIDT hantierten Tarife; falls vom Mandanten abweichende – höhere Höchstbeträge erwünscht werden, muss dazu vorher separat nähere schriftliche Vereinbarung erreicht werden.

7.2 Beschränkungen der Haftung zu Gunsten von WILLEMS SCHMIDT sind auch zu Gunsten al der Personen, die Kraft eines Arbeitsvertrags oder ohne Arbeitsvertrag für WILLEMS SCHMIDT tätig sind oder waren.

7.3 WILLEMS SCHMIDT haftet nicht für Schäden in Folge der Verwendung von (elektronischen) Kommunikationsmitteln, einbegriffen Schäden in Folge der nicht-Lieferung oder Verzögerung bei der Lieferung von elektronischen Nachrichten, Abfangen oder Manipulation von elektronischen Nachrichten durch Drittpersonen oder durch Software oder Geräte die für die elektronische Kommunikation und Übertragung von Viren und anderer bösartiger Software benutzt werden. Weiter kann WILLEMS die Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikationsmittel nicht garantieren.

8.1 Die Kanzleibeschwerderegelung ist auf jede Auftragsvereinbarung zwischen WILLEMS SCHMIDT und dem Auftraggeber und/oder dem Mandanten anwendbar. WILLEMS SCHMIDT und die an ihr verbundenen Anwälte kümmern sich um die Beschwerdebearbeitung konform der Kanzleibeschwerderegelung, die in diesem Artikel genannt ist. Die Kanzleibeschwerderegelung ist auch für alle Tätigkeiten, die gemacht wurden von den unter der Verantwortung des sachverständigen Anwalts tätigen Personen, anwendbar. Die interne Kanzleibeschwerderegelung, die die interne Beschwerdeprozedur beschreibt, liegt zur Einsicht aus in der Kanzlei von WILLEMS SCHMIDT und wird auf ersten Antrag
verschickt.

8.2 WILLEMS SCHMIDT ist beteiligt an der niederländischen Beschwerde- und Schlichtungsregelung für die Anwaltschaft. Die Anwendbarkeit der niederländischen Beschwerde- und Schlichtungsregelung für die Anwaltschaft kommt durch das Zuschicken der Auftragsbestätigung zu Stande. Falls WILLEMS SCHMIDT intern nicht im Stande ist, eventuelle Beschwerden von Mandanten bezüglich der Dienstleistung zu lösen, dann kann der Auftraggeber und/oder der Mandant seine Beschwerden der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, entsprechend der Verfahrensordnung für den Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft, unterbreiten, diese liegt auch in der Kanzlei von WILLEMS SCHMIDT zur Einsicht aus und wird auf ersten Antrag verschickt.

8.3 Differenzen, worunter Rechnungsdifferenzen und Inkassodifferenzen, können von WILLEMS SCHMIDT der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft entsprechend der Verfahrensordnung für den Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft unterbreitet werden. Alle Differenzen werden in dem Fall durch Schlichtung beigelegt, außer in den Fällen in denen Artikel 2 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 der Verfahrensordnung für den Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft Beilegung mittels Schiedsgutachten zwingend vorschreibt.8.4 Für alle Aufträge ist das niederländische Recht anwendbar. Differenzen werden ausschließlich vom Gericht in Amsterdam beigelegt, es sei denn, die niederländische Beschwerde- und Schlichtungsregelung für die Anwaltschaft ist anwendbar.

9 Es ist dem Auftraggeber und/oder dem Mandanten ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht erlaubt von oder aus Namen von WILLEMS SCHMIDT produzierte Empfehlungen, Verträge oder andere Erzeugnisse des Geistes mit oder ohne Einbeziehung von Drittpersonen zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und/oder zu Betreiben.

10.1 Die Personendaten von Mandanten werden in einer Datei aufgenommen. Diese Daten werden nur für die Erfüllung der mit dem Mandanten geschlossenen Verträge benutzt werden. Die Verarbeitung der Personendaten durch WILLEMS SCHMIDT ist für die Erfüllung der Vereinbarung, wobei der Mandant Partei ist, notwendig und liegt damit in Artikel 8 bei b des niederländischen Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten. Nur die Daten die für die Erfüllung des mit dem Auftraggeber und/oder Mandanten geschlossenen Vertrags notwendig sind, werden verarbeitet und/oder an Drittpersonen erteilt. Die Verarbeitung und Erteilung dieser Daten ist ohne Mitteilung an die niederländische Aufsichtsbehörde für personenbezogene Daten mit Artikel 15 Freistellungserlass des niederländischen Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten in Verbindung mit Artikel 27 des niederländischen Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten genehmigt. Auf erste Bitte werden die von WILLEMS SCHMIDT registrierten Daten dem betreffenden Mandanten erteilt, korrigiert oder gelöscht. Im Streitfall kann der Mandant sich an die Aufsichtsbehörde für personenbezogene Daten in Den Haag wenden.

10.2 Nach Abschluss der Tätigkeiten schickt WILLEMS SCHMIDT dem Mandanten alle Originalunterlagen (zum Beispiel Urteile und Prozessakten) und wird die Akte geschlossen. WILLEMS SCHMIDT behält sich das Recht vor, nur Kopien zu bewahren. Dem Mandanten wird geraten, die Originalunterlagen mindestens sieben (7) Jahre zu bewahren.

11. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der niederländischen Sprache und in verschiedenen anderen Sprachen erhältlich. Der niederländische Text ist im Falle einer Differenz von Inhalt oder Zweck verbindlich.