Aus dem niederländischen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (WWFT) gehen einige Pflichten für Rechtsanwälte hervor. WILLEMS SCHMIDT Advocaten & Rechtsanwälte N.V. achtet es im Interesse ihrer Mandanten, auf die Pflichten und die Folgen davon zu weisen. Die wichtigste Verpflichtung, die aus dem WWFT hervorgeht, ist die Anwaltspflicht, ungewöhnliche Transaktionen bei der niederländischen Financial Intelligence Unit zu melden. Das WWFT hat als Ziel, das Wahren der Integrität des Finanzsystems mittels der Bekämpfung von Geldwäsche und (Finanzierung) des Terrorismus. Im (Ausnahme)Fall, dass WILLEMS SCHMIDT Advocaten & Rechtsanwälte meint, eine Meldung einer ungewöhnlichen Transaktion machen zu müssen, kann und darf WILLEMS den Mandanten oder die andere Geschäftsbeziehung davon nicht unterrichten.
Eine zweite wichtige Pflicht ist die Identifikation und .berprüfung der Mandanten. Rechtsanwälte müssen den Mandanten immer identifizieren und dessen Identität überprüfen, vorangehend an dem Erteilen von Rechtsberatung in Sachen bei zum Beispiel dem An- oder Verkauf von Immobilien oder anderen eintragungspflichtigen Sachen; der Verwaltung von Geld, Wertpapieren, Münzen, Geldscheinen, Edelmetallen, Edelsteinen oder anderen Werten; dem Gründen oder Verwalten von Gesellschaften, Rechtspersonen oder ähnlichen Körperschaften; dem An- oder Verkauf von Aktien in, oder das ganz oder teilweise An- oder Verkaufen oder aber Übernehmen von Unternehmen, Gesellschaften, Rechtspersonen oder ähnlichen Körperschaften; Tätigkeiten auf finanziellem Gebiet; dem Errichten eines Hypothekenrechts auf eine eintragungspflichtige Sache; und falls sie im Namen und für Rechnung eines Mandanten bei irgendeiner finanziellen oder Immobilientransaktion auftreten.
Ausreichende Identifikation ist eine Bedingung für das Erteilen von juristischer Dienstleistung durch WILLEMS SCHMIDT Advocaten & Rechtsanwälte N.V.